Aktuelles aus der Branche

Der erste Teil der AHV-Reform (AHV 21) ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Er erleichtert zum Beispiel einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand. Wir fassen die damit verbundenen Änderungen sowie eine Auswahl von weiteren Neuerungen zusammen.

Gesetzesrevision und Ausführungsbestimmungen zur Reform AHV 2021 gelten ab 1. Januar 2024. Damit tritt auch eine Änderung zum Bezug von Freizügigkeitsguthaben (2. Säule) in Kraft. Prüfen Sie jetzt Ihre Vorsorgesituation!

Weil uns die Umwelt wichtig ist, haben wir das Klima-Zertifikat von Carbon Connect erneuert.

Copyright 2024

Wir verwenden Cookies auf unseren Websites, um diese laufend für Sie zu verbessern. Mit dem Klick auf «Zustimmen» erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies gemäss unserer Cookie Policy einverstanden.

Datenschutz Impressum
You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close