GmbH gründen

Sie möchten eine GmbH gründen? Die GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung – ist eine häufig gewählte Rechtsform in der Schweiz. Das im Vergleich zur AG tiefere Gründungskapital sowie der Haftungsschutz machen diese Rechtsform für kleine und mittlere Unternehmen attraktiv.

Startkapital Mindestens CHF 20‘000 (+ Gebühren für die Gründung)
Haftung Nur beschränkte Haftung des Geschäftsführers / keine Haftung der Gesellschafter
Firmennamen Muss den Zusatz „GmbH“ beinhalten
Anzahl Gründer Eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen
Steuern Separate Steuererklärung für die GmbH
Kaufmännische Buchführung Kaufmännische Buchhaltung ist obligatorisch
MWST-Pflicht Ab Jahresumsatz von CHF 100'000.- obligatorisch
Sozialversicherungen Sozialversicherungsbeiträge sind obligatorisch und werden über die GmbH abgerechnet. Die mitarbeitenden Gesellschafter werden als Arbeitnehmer betrachtet

Der Gründungsprozess

Vorbereitung ist das halbe Leben. Ein Unternehmen aufzubauen und auf Kurs zu bringen hält einige Überraschungen bereit. Deshalb gilt: Planen, was sich planen lässt. Wir unterstützen Sie im Gründungsprozess und übernehmen für Sie die Formalitäten.

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Haben Sie sich entschieden, eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) zu gründen? Wir begleiten Sie durch den Gründungsprozess und darüber hinaus. Teilen Sie uns Ihr Vorhaben mit. Nach Abschicken des Formulars werden wir Sie umgehend kontaktieren, um einen Termin für ein Erstgespräch zu vereinbaren.

GmbH im Detail

Firmenname und Handelsregistereintrag
Die GmbH entsteht mit dem Handelsregistereintrag. Im Vergleich zur AG müssen bei einer GmbH alle Gesellschafter im Handelsregister eingetragen werden, was das Unternehmen transparenter macht. Für die Gründung bedarf es einer oder mehrerer natürlicher oder juristischer Personen. Mindestens eine einzelzeichnungsberechtigte Person muss den Wohnsitz in der Schweiz haben. Bei mehreren Geschäftsführern muss einer den Vorsitz übernehmen.

Der Name darf ein Fantasiename sein, muss jedoch den Zusatz GmbH beinhalten. Der Firmenname muss sich deutlich von den bereits im Handelsregister eingetragenen GmbHs innerhalb der Schweiz unterscheiden.

Für die Gründung muss ein Stammkapital von CHF 20‘000 auf ein Sperrkonto eines Schweizer Finanzinstituts hinterlegt werden. Die Bank überweist das Stammkapital nach der Gründung auf ein beliebiges Geschäftskonto. Anstelle einer Bareinlage kann die GmbH auch durch die Einbringung einer Sache, z.B. eines Fahrzeuges, gegründet werden (Sacheinlagegründung). Hierfür braucht es jedoch eine Prüfungsbestätigung durch einen anerkannten Revisor.

Haftung
Das Unternehmen haftet unbeschränkt mit dem Geschäftsvermögen. Da das Stammkapital bei der Gründung vollständig einbezahlt werden muss, besteht keinerlei Haftung der Gesellschafter mit dem Privatvermögen, es sei denn, in den Statuten wurden Nachschuss- und Nebenleistungspflichten festgelegt. Die Bezeichnung „mit beschränkter Haftung“ bezieht sich somit ausschliesslich auf die Gesellschafter. Für den geschäftsführenden Gesellschafter bestehen jedoch Risiken bei ungetreuer Geschäftsführung und Verletzung der Sorgfaltspflicht. AHV-Beiträge müssen vollständig und BVG-Beiträge mindestens zur Hälfte bezahlt werden, ansonsten haftet der geschäftsführende Gesellschafter persönlich.

Buchführung und Mehrwertsteuer
Wer eine GmbH gründet, ist verpflichtet, eine kaufmännische Buchhaltung mit Bilanz und Erfolgsrechnung zu führen. Diese wird auf Ende des Geschäftsjahres erstellt. Die Pflicht zur MWST-Abrechnung beginnt ab einem Jahresumsatz von CHF 100‘000. Eine GmbH benötigt eine Revisionsstelle. Sie kann jedoch darauf verzichten, wenn nicht mehr als zehn Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt vorhanden sind.

Sozialversicherungen und Steuern
Der/die Inhaber/in einer GmbH wird sozialversicherungsrechtlich als Angestellte/r betrachtet. Das heisst, die Gesellschaft muss die Jahreslohnsumme des Geschäftsführers, mit denjenigen der übrigen Angestellten, an die Sozialversicherung melden und dementsprechend Beiträge zahlen. AHV- und BVG-Beiträge sowie die Unfallversicherung sind obligatorisch, eine Krankentaggeldversicherung freiwillig. Es empfiehlt sich jedoch, diese abzuschliessen.

Gesellschaftsvermögen
Das Vermögen der GmbH ist in sogenannte Stammanteile unterteilt. Der Nennwert (Wert) eines solchen Stammanteils muss mindestens CHF 100 betragen und jeder Gesellschafter muss mindestens einen besitzen. Die Übertragung der Stammanteile an weitere Personen zu einem späteren Zeitpunkt ist relativ aufwendig, da für jede Mutation ein Gesellschafterbeschluss, ein Kaufvertrag sowie eine Handelsregisteranmeldung erforderlich sind. Bei der AG ist die Übertragung einfacher.

Rechte und Pflichten
Jeder Gesellschafter hat Anrecht auf eine Gewinnbeteiligung (Dividende), falls eine solche ausbezahlt wird. Die Gesellschafter üben die Geschäftsführung gemeinsam aus, sofern die Geschäftsführung in den Statuten nicht abweichend geregelt ist. Jeder Gesellschafter hat mindestens ein Stimmrecht an der Gesellschafterversammlung und das Recht sich an der Geschäftsführung zu beteiligen. Zu den Pflichten eines Gesellschafters gehören die vollständige Einzahlung des Stammkapitals sowie die Treuepflicht und das Konkurrenzverbot. Einzelheiten zur Treue- und Mitwirkungspflicht sowie zentrale Punkte zur Unternehmensstrategie können in einer Gesellschaftervereinbarung festgehalten werden. Bei zwei oder mehreren Gesellschaftern ist die Erstellung eines Gesellschaftsbindungsvertrags zu empfehlen.

Die Rechte und Pflichten der GmbH sind im OR Art. 772 - 827 definiert.

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