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Ist er tonangebend oder nur das Aushängeschild?

Transparenzregister Schweiz: Was es für KMU bedeutet

Das Transparenzregister, das im Oktober 2026 in Kraft tritt, soll Klarheit über die tatsächlichen Eigentümer und Kontrolleure von Unternehmen schaffen. Die wirtschaftlich Berechtigten müssen sauber identifiziert werden.

Das Transparenzregister soll undurchsichtige Firmenstrukturen erschweren und die Bekämpfung von Geldwäscherei stärken. Im Zentrum steht die Frage: Wer steht hinter einem Unternehmen? Gemeint ist damit der wirtschaftlich Berechtigte. Diese müssen ab 1. Oktober in einem zentralen Register erfasst werden. Bei einzelnen Details der Ausgestaltung gibt es zwar noch Unklarheiten. Aber KMU tun gut daran, ihre Beteiligungs- und Kontrollstrukturen jetzt zu prüfen und sich so auf die Umsetzung vorzubereiten.

Wann ist ein KMU betroffen?

Vor allem AG und GmbH dürften unter das neue System fallen. Stiftungen und Vereine sowie börsenkotierte juristische Personen, Vorsorgeeinrichtungen und Gesellschaften, die zu mindestens 75 Prozent dem Gemeinwesen gehören, sind von dieser Meldepflicht ausgenommen.

Die Unternehmensgrösse ist nicht das zentrale Kriterium. Entscheidend sind die rechtliche Struktur und die Frage, wer wieviel Einfluss ausübt – beispielsweise über Beteiligungen. Auch bei einfachen Beteiligungsverhältnissen lohnt sich deshalb ein genauer Blick.

Was ist zu tun?

KMU sollten schon jetzt damit beginnen, ihre wirtschaftlich Berechtigten zu identifizieren, die Angaben zu dokumentieren und sie bei Veränderungen fortan aktuell halten. Dazu gehört, Beteiligungen und Kontrollwege sauber zu analysieren, Unterlagen zu ordnen und interne Abläufe für Meldungen und Anpassungen festzulegen. Wer falsche Angaben macht oder Meldungen verpasst, muss mit rechtlichen Folgen rechnen.

Wirtschaftlich Berechtigter

Der wirtschaftliche Berechtigte ist die natürliche Person, die ein Unternehmen letztlich besitzt oder beherrscht – direkt oder über mehrere Beteiligungsebenen hinweg. Entscheidend ist die tatsächliche Macht, nicht nur die formale Position. Der Gesetzgeber sieht dabei eine Beteiligung von mindestens 25 Prozent des Kapitals oder der Stimmen vor.

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